Es gibt keine Verwandten, die sich später um die Pflege Ihres Grabes kümmern können?
Sie können die Arbeit, die ein solches Grab macht, nicht selbst ausführen oder es gibt Probleme in der Erbengemeinschaft
und die Aufgabenverteilung ist schwierig? Dann entlasten Sie die Hinterbliebenen im Trauerfall mit einem
Vorsorgevertrag für Dauergrabpflege.
Die Dauergrabpflege ist ein weiteres Dienstleistungsangebot von Blumen-Endriß. Es gibt viele Gründe, warum man ein Grab nicht oder nicht mehr selbst pflegen kann oder will. Der Umzug an einen anderen Ort, die Alltagsbelastung durch Arbeit und Familie oder auch der eigene körperliche Gesundheitszustand hindern Menschen oft an der Grabpflege. Wem im Alter die anstrengenden Arbeiten wie das Pflanzen und Unkraut jäten schwerfallen, kann diese Arbeiten an den Dauergrabpflege-Service von Blumen-Endriß übergeben, ohne das Grab aufgeben zu müssen.
Bei der Dauergrabpflege führen wir über eine festgelegte Anzahl von Jahren die fachgerechte Bepflanzung und Pflege Ihres Grabes nach Ihren Wünschen aus. Sie erhalten dabei keine jährlichen Rechnungen von Ihrem Gärtner, sondern lassen sich für den gesamten Pflegezeitraum ein Angebot von uns erstellen. Den Gesamtbetrag bezahlen Sie nach Vertragsabschluss an die Württembergische Friedhofsgärtner EG. Die Genossenschaft kümmert sich um die Verwaltung des Vertrages, die Anlage des Treuhandvermögens, die Bezahlung des Gärtners nach erbrachter Leistung und die regelmäßige Kontrolle des Zustandes Ihres Grabes. Sie können im Treuhandvertrag selbst bestimmen, welche Arbeiten in welchem Umfang wie oft ausgeführt werden. Solche Dauergrabpflegeverträge können auch als Vorsorge für den eigenen Todesfall abgeschlossen werden. Hier können viele weitere Leistungen wie Grabsteinarbeiten vereinbart oder auch Grabnutzungsgebühren für spätere Jahre hinterlegt werden.